Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Leistungsgegenstand

1.1 Northlethic Personaltraining verp_ichtet sich, den

Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung

individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getro_en kann die Trainings- und

Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich

in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich

als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verp_ichtung

entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

Längere oder kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich

vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten

abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden

vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem

obligatorischen Gesundheits-Check-Up ( Anambese ) durch

Northlethic Personaltraining möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Northlethic Personaltraining steht ihren Klienten außerhalb

der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im

Rahmen der vereinbarten Trainings- und

Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS, E-Mail und App zur

Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit

von Northlethic Personaltraining.

4. Haftung

4.1 Northlethic Personaltraining schließt gegenüber dem Klienten

jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht

auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen P_ichtverletzung

auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten

zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der

vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Northlethic Personaltraining haftet nicht über die Erbringung

ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung

des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten

Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern

oder anderen von Northlethic Personaltraining vermittelten

Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

Northlethic Personaltraining übernimmt keine Gewährleistung

für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen

erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftp_ichtversicherung von

Northlethic Personaltraining um etwaigen gesetzlichen

Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und

Verletzungen, die im Rahmen des Personaltrainings auftreten

können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und

zum Trainingsort

4.7 Der Klient ist verp_ichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei

einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen

des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden

verbunden sein kann. Northlethic Personaltraining haftet

nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im voraus.

5.2 Der Klient erhält von Northlethic Personaltraining eine schriftliche

Rechnung, die ohne Abzüge nach erhalt sofort zu zahlen

ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung

der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Northlethic Personaltraining behält sich eine Änderung der

Preisgestaltung vor und verp_ichtet sich etwaige Änderungen

dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten

schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder

Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten

etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater

o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden,

übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des

jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B.

Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch

genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Northlethic Personaltraining im Auftrag des Klienten

Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen

Bezahlung durch den Auftraggeber,

Eigentum von Northlethic Personaltraining.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens

aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird

das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller

Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer

Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.

unmöglich sein, _ndet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor

statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung

über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem

Klienten getro_en.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Northlethic

Personaltraining können keine Ersatzansprüche geltend gemacht

werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben

oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von

Northlethic Personaltraining gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung

des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber

24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verp_ichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

von Northlethic Personaltraining Stillschweigen

zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung

hinaus.

10.2 Northlethic Personaltraining hat über alle im Zusammenhang

mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen

bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen

zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung

hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur

Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese

beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel,

wie Telefon, SMS, E-Mail und App.

11.2 Beide Parteien verp_ichten sich zu gegenseitiger Loyalität und

werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder

Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige

beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,

sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den

Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam

oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,

dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende

rechtswirksame Ersatzbestimmung getro_en.

12.3 Als Gerichtsstand wird Winsen/Luhe vereinbart. Es gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.