Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Leistungsgegenstand
1.1 Northlethic Personaltraining verp_ichtet sich, den
Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung
individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getro_en kann die Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich
in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich
als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verp_ichtung
entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.
Längere oder kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten
abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden
vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem
obligatorischen Gesundheits-Check-Up ( Anambese ) durch
Northlethic Personaltraining möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Northlethic Personaltraining steht ihren Klienten außerhalb
der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im
Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS, E-Mail und App zur
Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit
von Northlethic Personaltraining.
4. Haftung
4.1 Northlethic Personaltraining schließt gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen P_ichtverletzung
auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten
zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Northlethic Personaltraining haftet nicht über die Erbringung
ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung
des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten
Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern
oder anderen von Northlethic Personaltraining vermittelten
Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
Northlethic Personaltraining übernimmt keine Gewährleistung
für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen
erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftp_ichtversicherung von
Northlethic Personaltraining um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personaltrainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort
4.7 Der Klient ist verp_ichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei
einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen
des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden
verbunden sein kann. Northlethic Personaltraining haftet
nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im voraus.
5.2 Der Klient erhält von Northlethic Personaltraining eine schriftliche
Rechnung, die ohne Abzüge nach erhalt sofort zu zahlen
ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung
der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Northlethic Personaltraining behält sich eine Änderung der
Preisgestaltung vor und verp_ichtet sich etwaige Änderungen
dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten
schriftlich mitzuteilen.
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6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten
etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater
o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden,
übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B.
Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch
genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Northlethic Personaltraining im Auftrag des Klienten
Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber,
Eigentum von Northlethic Personaltraining.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird
das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.
unmöglich sein, _ndet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor
statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem
Klienten getro_en.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Northlethic
Personaltraining können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben
oder auf Wunsch erstattet.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von
Northlethic Personaltraining gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung
des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber
24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verp_ichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
von Northlethic Personaltraining Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
10.2 Northlethic Personaltraining hat über alle im Zusammenhang
mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen
bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel,
wie Telefon, SMS, E-Mail und App.
11.2 Beide Parteien verp_ichten sich zu gegenseitiger Loyalität und
werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder
Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,
dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getro_en.
12.3 Als Gerichtsstand wird Winsen/Luhe vereinbart. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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